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Unterstützung bei der Basisversorgung

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Nächster Kursstart:

Kosten:

9. Februar 2026

1.200,00€

Ausbildungsstandort:

Einzigartig Creativshop GmbH, Kortenstraße 1, 3100 St. Pölten

UBV

Durch das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ soll ein pflegerisches Grundwissen vermittelt werden, welches die Einräumung von einzelnen Befugnissen rechtfertigt, die derzeit nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind (BGBI. II Nr. 93/20016)


Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind, oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Betreuung der behinderten Menschen ist, in einer Gruppe von höchstens zwölf behinderten Menschen betreuen… (ww.ris.bka.gv.at-3a GuKG)

  • Eine Vorlage eines aufrechten Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber einer Behindertenbetreuungseinrichtung, die behördlich bewilligt ist und der behördlichen Aufsicht unterliegt, muss zum Aufnahmezeitpunkt vorgelegt werden.

Ausbildungsinhalte:

  • Sich Pflegen

  • Essen und Trinken

  • Ausscheiden

  • Sich Kleiden

  • Sich bewegen

  • Medikamentenlehre


  • 118 Unterrichtseinheiten (UE)
    93 UE Gesundheits- und Krankenpflege (inkl. Ergonomie & Mobilisation)
    25 UE Arztneimittellehre

  • 48 Stunden Praktische Ausbildung


Praktikum:

In einer (teil-)stationären Betreuungseinrichtung.

Wir unterstützen sie bei der Wahl des Praktikums.


Info:


Ab sofort bieten wir, nach Vereinbarung, die Möglichkeit für ein Upgrade zur Kompetenzerweiterung Unterstützung bei der Basisversorgung

GuK-BAV-Novelle 2024, BGBI. II Nr. 3/2025  an.


Kosten:

€ 1.200,– (inkl. aller Gebühren)


Durch die Absolvierung der Ausbildung werden keinerlei  Befugnisse eingeräumt,  die aktuell nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausschließlich  Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.

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