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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungsverträge

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ausbildungsverträge, die zwischen dem Verein Sozialberufeakademie Wienerwald, nachfolgend „SBAW“, und den Auszubildenden über das Onlineformular auf www.sbaw.at abgeschlossen werden.

 

1.2 Die SBAW ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

Sozialberufeakademie Wienerwald

Apfelbrunngraben 63

2384 Breitenfurt bei Wien

Österreich

Telefon: +43 664 3553977

E-Mail: office@sbaw.at

Website: www.sbaw.at

 

1.3 Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

2. Ausbildungen, Ausbildungsumfang und Organisation

 

2.1 Die SBAW bietet folgende Ausbildungen an:

 

Die Ausbildung zur Heimhilfe umfasst 218 Theorieeinheiten und 200 Praxiseinheiten.

 

Die Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst 100 Theorieeinheiten und 48 Praxiseinheiten.

 

Die Ausbildung „Soziale Alltagsbegleitung“ umfasst 100 Theorieeinheiten und 40 Praxiseinheiten.

 

Für die Durchführung, die Prüfungen und den Abschluss gelten die für die jeweilige Ausbildung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften.

 

2.2 Im Rahmen der Ausbildung werden Einzelprüfungen abgehalten. Die Auszubildenden erhalten eine einmalige Ausfertigung der vorgesehenen Lernunterlagen.

 

2.3 Pro Ausbildungstag sind grundsätzlich sechs bis acht Unterrichtseinheiten vorgesehen. Im Rahmen des Seminarunterrichts können bis zu zehn Unterrichtseinheiten pro Tag stattfinden. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Die Pausen richten sich nach dem jeweiligen Ablaufplan.

 

2.4 Voraussetzung für den Antritt zur Abschlussprüfung sind die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Einzelprüfungen und die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Praktika.

 

2.5 Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird das Zeugnis der jeweiligen Ausbildung ausgestellt.

 

3. Ausbildungsort

 

3.1 Die Ausbildung findet an dem für den jeweiligen Lehrgang vor der Anmeldung bekanntgegebenen und vertraglich vereinbarten Ausbildungsort statt. Der bisherige Ausbildungsstandort in St. Pölten befindet sich bei der Einzigartig Creativshop GmbH, Kortenstraße 1, 3100 St. Pölten.

 

3.2 Änderungen des vereinbarten Ausbildungsortes sind nur unter den Voraussetzungen des Punktes 9 zulässig.

 

4. Ausbildungsbeginn und Ausbildungsdauer

 

4.1 Die Ausbildung beginnt mit dem ersten Ausbildungstag und endet mit der kommissionellen Abschlussprüfung. Die vorgesehenen Termine werden für den jeweiligen Lehrgang vor der verbindlichen Anmeldung auf der Website bekanntgegeben.

 

4.2 Änderungen vereinbarter Termine sind nur unter den Voraussetzungen des Punktes 9 zulässig. Die Auszubildenden werden darüber rechtzeitig informiert.

 

5. Ausbildungskosten

 

5.1 Die Ausbildungskosten betragen für die Ausbildung zur Heimhilfe EUR 2.000,00, für die Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung“ EUR 1.200,00 und für die Ausbildung „Soziale Alltagsbegleitung“ EUR 1.200,00.

 

Zusätzlich fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von EUR 25,00 an. Der Gesamtpreis einschließlich Aufnahmegebühr beträgt somit für die Ausbildung zur Heimhilfe EUR 2.025,00 und für die beiden anderen Ausbildungen jeweils EUR 1.225,00.

 

Die genannten Ausbildungskosten sind umsatzsteuerfrei.

 

5.2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung auf folgendes Konto:

 

Kontoinhaberin: Sozialberufeakademie Wienerwald

Bank: Raiffeisenbank Wienerwald

IBAN: AT84 3266 7000 0041 4276

 

Eine Ratenzahlung kann gesondert vereinbart werden. Bei Finanzierung durch eine Organisation oder eine Förderstelle erfolgt die Rechnungslegung entsprechend der jeweiligen Vereinbarung.

 

5.3 Für die Wiederholung der Abschlussprüfung fällt eine Gebühr von EUR 35,00 an.

 

5.4 Ein Entgelt für das gesonderte Nachholen von Ausbildungseinheiten ist vor der verbindlichen Vereinbarung des Nachholtermins bekanntzugeben und zu vereinbaren.

 

6. Vertragsabschluss, Rücktritt und Rückerstattung

 

6.1 Mit der verbindlichen Anmeldung über das Onlineformular gibt die auszubildende Person ein Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald ihr die Teilnahmebestätigung der SBAW in Textform, insbesondere per E-Mail, zugeht. Eine bloße automatisierte Bestätigung über den Eingang der Anmeldung stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Teilnahme bestätigt wird.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Rücktrittsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars werden vor der verbindlichen Anmeldung zugänglich gemacht und mit der Vertragsbestätigung per E-Mail übermittelt.

 

6.2 Auszubildende, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Ausbildungsvertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

6.3 Der Rücktritt erfolgt durch eine eindeutige Erklärung gegenüber der SBAW. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann insbesondere per E-Mail an office@sbaw.at oder postalisch an die in Punkt 1.2 angeführte Anschrift übermittelt werden.

 

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

 

Das beigefügte Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden. Seine Verwendung ist nicht verpflichtend.

 

6.4 Für über die Website abgeschlossene Ausbildungsverträge kann der Rücktritt zusätzlich über die Online-Rücktrittsfunktion erklärt werden. Diese ist auf www.sbaw.at unter [https://www.sbaw.at/abmeldung] über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erreichbar und während der gesamten Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar.

 

Über diese Funktion können die auszubildende Person ihren Namen, Angaben zur Identifizierung des betreffenden Ausbildungsvertrags und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung angeben bzw. bestätigen. Die Rücktrittserklärung wird anschließend durch Betätigung der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ übermittelt.

 

Die SBAW bestätigt den Eingang unverzüglich per E-Mail. Die Bestätigung enthält den Inhalt der Rücktrittserklärung sowie das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs. Die Frist ist gewahrt, wenn die Online-Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgegeben wird.

 

6.5 Im Fall eines wirksamen Rücktritts erstattet die SBAW sämtliche erhaltenen Zahlungen einschließlich einer bereits bezahlten Aufnahmegebühr unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung.

 

Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte verrechnet.

 

Eine anteilige Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich nach Punkt 6.6.

 

6.6 Soll die Ausbildung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, ist dafür ein gesondertes ausdrückliches Verlangen der auszubildenden Person erforderlich. Zusätzlich ist gesondert zu bestätigen, dass der Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen wurde. Die bloße Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt diese Erklärungen nicht.

 

Wird nach einem solchen Verlangen mit der Ausbildung begonnen und tritt die auszubildende Person anschließend innerhalb der Rücktrittsfrist zurück, ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Entgelt für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Dieses richtet sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum vereinbarten Gesamtumfang. Bei einem überhöhten Gesamtpreis ist der Marktwert der erbrachten Leistungen maßgeblich.

 

Die anteilige Zahlungspflicht entfällt, wenn die hierfür gesetzlich erforderliche Belehrung nicht ordnungsgemäß erteilt wurde.

 

6.7 Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur dann, wenn die SBAW mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der auszubildenden Person mit der Leistungserbringung begonnen hat und diese vor Beginn bestätigt hat, den Verlust ihres Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen zu haben.

 

Der bloße Beginn der Ausbildung führt noch nicht zum Verlust des Rücktrittsrechts.

 

6.8 Eine bloße Nichtteilnahme an der Ausbildung bewirkt keine Auflösung des Ausbildungsvertrags. Außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts besteht kein allgemeines vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung. Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung und gesetzlich gebotene Anrechnungen auf den Entgeltanspruch der SBAW bleiben unberührt.

 

6.9 Ist eine Teilnahme am Lehrgang krankheitsbedingt nicht möglich, können die dadurch versäumten Einheiten beim nächsten Lehrgang nachgeholt werden. Die krankheitsbedingte Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

 

7. Anwesenheitspflicht und Prüfungen

 

7.1 Es besteht Anwesenheitspflicht bei den vorgeschriebenen Kurseinheiten und Prüfungen. Unentschuldigtes Fernbleiben im Ausmaß von mehr als 24 Stunden erfordert das Nachholen der für den Ausbildungsabschluss notwendigen Einheiten. Ein Nachholen im nächsten Kurs kann gegen ein gemäß Punkt 5.4 gesondert vereinbartes Entgelt erfolgen. Zwingende gesetzliche Anwesenheitsvorgaben bleiben unberührt.

 

7.2 Kann eine auszubildende Person aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen an einer Einheit oder Prüfung nicht teilnehmen, hat sie dies der SBAW möglichst frühzeitig mitzuteilen und auf Verlangen zumutbare Nachweise vorzulegen. Die Mitteilung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.

 

7.3 Die Folgen eines versäumten Prüfungstermins und die Voraussetzungen für eine Prüfungswiederholung richten sich nach den für die jeweilige Ausbildung maßgeblichen Prüfungsbestimmungen.

 

8. Unterbrechung der Ausbildung

 

8.1 Eine Unterbrechung der Ausbildung ist insbesondere aus schwerwiegenden gesundheitlichen, persönlichen oder familiären Gründen sowie aufgrund von Mutterschutz bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren möglich. Die Gründe sind der Ausbildungsleitung mitzuteilen und durch zumutbare Nachweise zu belegen. Dauer und Fortsetzung der Ausbildung sind unter Berücksichtigung der maßgeblichen Ausbildungsvorschriften mit der Ausbildungsleitung abzustimmen.

 

8.2 Bei Fortsetzung der Ausbildung werden bereits absolvierte Ausbildungsteile nach Maßgabe der für die jeweilige Ausbildung geltenden Vorschriften angerechnet. Bei einem Wechsel der Ausbildungsstätte richtet sich die Anrechnung durch die aufnehmende Ausbildungsstätte nach den dafür maßgeblichen Vorschriften.

 

9. Änderungen im Veranstaltungsprogramm

 

9.1 Die SBAW darf vereinbarte Ausbildungsorte, Kurstermine, organisatorische Abläufe oder einzelne Elemente der Durchführung nur ändern, wenn die Änderung geringfügig, sachlich gerechtfertigt und den Auszubildenden zumutbar ist. Ein sachlicher Grund kann insbesondere in der kurzfristigen Verhinderung einer Lehrperson oder der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit eines Unterrichtsraums liegen.

 

Das vereinbarte Ausbildungsziel, der erforderliche Ausbildungsumfang und die Qualität der Ausbildung dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

 

9.2 Die Auszubildenden werden über Änderungen so früh wie möglich informiert. Wesentliche Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Rechte der Auszubildenden bleiben unberührt.

 

10. Haftung und Hausordnung

 

10.1 Für die Haftung der SBAW gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden an persönlichen Gegenständen der Auszubildenden.

 

10.2 Druck- oder Schreibfehler in Publikationen oder auf der Website berechtigen die SBAW nicht dazu, bereits vereinbarte Leistungen oder Preise einseitig zu ändern. Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsrechte bleiben unberührt.

 

10.3 Die Haus- und Brandschutzordnung des jeweiligen Ausbildungsstandortes wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung zur Kenntnis gebracht und ist einzuhalten.

 

11. Qualitätssicherung

 

11.1 Die SBAW fördert individuelle Fähigkeiten und eröffnet Lern- und Bildungschancen. Das Unterrichtsangebot berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen und unterstützt einen offenen Lehr- und Lernprozess.

 

11.2 Regelmäßige Praxisreflexionen sollen den Transfer zwischen Theorie und Praxis erleichtern.

 

12. Datenschutz

 

12.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung, deren Zwecke und Rechtsgrundlagen sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält die auf www.sbaw.at abrufbare Datenschutzerklärung.

 

Stand: 22.10.2026

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