
Ausbildung zur Heimhilfe
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Nächster Kursstart:
Kosten:
9. Februar 2026
2.000,00€
Ausbildungsstandort:
Einzigartig Creativshop GmbH, Kortenstraße 1, 3100 St. Pölten

In einer Zeit der stetig wachsenden älteren Generation von Menschen ist der Ruf nach einer professionellen Unterstützung laut geworden. Der Beruf der Heimhilfe kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um diese Versorgungslücke kleiner werden zu lassen.
Zielgruppe:
Interessierte an sozialer Arbeit
Soziale Kompetenz
Interesse an Weiterbildung
Voraussetzungen für die Zulassung:
Mindestalter 18 Jahre
Positiver Abschluss 9. Schulstufe
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutschkursnachweis ab B1)
Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn
Nachweis einer gesundheitlichen Eignung laut Arzt
Hepatitis B Impfung
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Lebenslauf
Ausbildungsinhalte (218 Unterrichtseinheiten):
Dokumentation
Ethik und Berufskunde
Erste Hilfe
Grundzüge der angewandten Hygiene
Grundpflege und Beobachtung
Grundzüge der Pharmakologie
Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde
Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation
Haushaltsführung
Grundzüge der Gerontologie
Kommunikation und Konfliktbewältigung
Grundzüge der sozialen Sicherheit
Praktikum:
Wir planen mit ihnen gemeinsam ihren Praktikumseinsatz
80 Stunden in einer (teil-)stationären Einrichtung
120 Stunden bei einem ambulanten Anbieter im häuslichen Einsatzbereich
Info:
Ab sofort bieten wir, nach Vereinbarung, die Möglichkeit für ein Upgrade zur Kompetenzerweiterung Heimhilfe
GuK-BAV-Novelle 2024, BGBI. II Nr. 3/2025 an.
Abschluss:
Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung im Beisein einer Kommission ist man berechtigt die Berufsbezeichnung „Heimhelferin“, „Heimhelfer“ nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz zu führen.
Kosten und Förderungen:
€ 2.000,– (inkl. aller Gebühren)
Richtlinie Förderungen der beruflichen Weiterbildung
Förderung durch das Land NÖ
Durch die Absolvierung der Ausbildung werden keinerlei Befugnisse eingeräumt, die aktuell nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausschließlich Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.


