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Ausbildung zur Heimhilfe

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Nächster Kursstart:

Kosten:

9. Februar 2026

2.000,00€

Ausbildungsstandort:

Einzigartig Creativshop GmbH, Kortenstraße 1, 3100 St. Pölten

Heimhilfeausbildung

In einer Zeit der stetig wachsenden älteren Generation von Menschen ist der Ruf nach einer professionellen Unterstützung laut geworden.  Der Beruf der Heimhilfe kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um diese Versorgungslücke kleiner werden zu lassen.

Zielgruppe:

  • Interessierte an sozialer Arbeit

  • Soziale Kompetenz

  • Interesse an Weiterbildung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Positiver Abschluss 9. Schulstufe

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutschkursnachweis ab B1)

  • Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn

  • Nachweis einer gesundheitlichen Eignung laut Arzt

  • Hepatitis B Impfung

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Lebenslauf

Ausbildungsinhalte (218 Unterrichtseinheiten):

  • Dokumentation

  • Ethik und Berufskunde

  • Erste Hilfe

  • Grundzüge der angewandten Hygiene

  • Grundpflege und Beobachtung

  • Grundzüge der Pharmakologie

  • Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

  • Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

  • Haushaltsführung

  • Grundzüge der Gerontologie

  • Kommunikation und Konfliktbewältigung

  • Grundzüge der sozialen Sicherheit


Praktikum:

Wir planen mit ihnen gemeinsam ihren Praktikumseinsatz

  • 80 Stunden in einer (teil-)stationären Einrichtung

  • 120 Stunden bei einem ambulanten Anbieter im häuslichen Einsatzbereich

Info:


Ab sofort bieten wir, nach Vereinbarung, die Möglichkeit für ein Upgrade zur Kompetenzerweiterung Heimhilfe

GuK-BAV-Novelle 2024, BGBI. II Nr. 3/2025  an.


Abschluss:


Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung im Beisein einer Kommission ist man berechtigt die Berufsbezeichnung „Heimhelferin“, „Heimhelfer“ nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz zu führen.

Kosten und Förderungen:

€ 2.000,– (inkl. aller Gebühren)

Richtlinie Förderungen der beruflichen Weiterbildung

Förderung durch das Land NÖ 


Durch die Absolvierung der Ausbildung werden keinerlei  Befugnisse eingeräumt,  die aktuell nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausschließlich  Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.

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