Nächster Kurs:
10. März 2025
Lehrgang Heimhilfe
Aufgabe der Heimhelferinnen und Heimhelfer ist die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung im Beisein einer Kommission ist man berechtigt die Berufsbezeichnung „Heimhelferin“, „Heimhelfer“ nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz zu führen.
Voraussetzungen für die Zulassung:
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Mindestalter 18 Jahre
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Positiver Abschluss 9. Schulstufe
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Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutschkursnachweis ab B1)
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Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn
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Nachweis einer gesundheitlichen Eignung laut Arzt
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Hepatitis B Impfung
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Geburtsurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis
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Lebenslauf
Ausbildungsinhalte:
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Dokumentation
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Ethik und Berufskunde
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Erste Hilfe
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Grundzüge der angewandten Hygiene
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Grundpflege und Beobachtung
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Grundzüge der Pharmakologie
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Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde
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Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation
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Haushaltsführung
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Grundzüge der Gerontologie
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
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Grundzüge der sozialen Sicherheit
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Heimhelfer*innenausbildung
Praktikum:
Wir planen mit ihnen gemeinsam ihren Praktikumseinsatz
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80 Stunden in einer (teil-)stationären Einrichtung
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120 Stunden bei einem ambulanten Anbieter im häuslichen Einsatzbereich
Lehrgang Heimhilfe
Nächster Kurs:
Ausbildungsort:
Caritas Breitenfurt, Haus St. Bernadette
Hauptstraße 128, 2384 Breitenfurt
Kosten und Förderungen:
€ 1.900,– (inkl. aller Gebühren)
Richtlinie Förderungen der beruflichen Weiterbildung
Förderung durch das Land NÖ
10. März 2025
Anmeldung zum Lehrgang
Nächster Kurs:
10. März 2025
Lehrgang Unterstützung bei der Basisversorgung
Durch das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ soll ein pflegerisches Grundwissen vermittelt werden, welches die Einräumung von einzelnen Befugnissen rechtfertigt, die derzeit nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind (BGBI. II Nr. 93/20016)
Voraussetzungen für die Zulassung:
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Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind, oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Betreuung der behinderten Menschen ist, in einer Gruppe von höchstens zwölf behinderten Menschen betreuen… (ww.ris.bka.gv.at-3a GuKG)
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Eine Vorlage eines aufrechten Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber einer Behindertenbetreuungseinrichtung, die behördlich bewilligt ist und der behördlichen Aufsicht unterliegt, muss zum Aufnahmezeitpunkt vorgelegt werden.
Ausbildungsinhalte:
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Sich Pflegen
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Essen und Trinken
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Ausscheiden
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Sich Kleiden
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Sich bewegen
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Medikamentenlehre
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Ausbildung Basisversorgung
Praktikum:
In einer (teil-)stationären Betreuungseinrichtung.
Wir unterstützen sie bei der Wahl des Praktikums.
Warum SBAW?
Die SBAW bietet schon seit vielen Jahren eine hochkarätige und zeitgemäße Ausbildung zur Heimhilfe in Niederösterreich an.
Menschen, die diesen Beruf mit Zukunft bei uns lernen und später ausüben wollen, liegen uns am Herzen. Wir sind stolz darauf, wie viele Absolvent:innen bereits bewiesen haben, dass sie die Basis ihres erlangten Wissens für ihre persönliche Entwicklung erfolgreich anzuwenden wissen.
Wir freuen uns wenn sich Interessierte für uns entscheiden, um sie dann auf ihrem Weg zur Weiterentwicklung unterstützen zu dürfen.
Wir wollen jeden einzelnen dazu ermuntern sich zu entwickeln und einen lebenslangen Lernprozess einzuleiten. Oder anders ausgedrückt: „Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information“
-Albert Einstein