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Ihr Weg zur ausgebildeten Heimhilfe beginnt hier.
Kursbeginn am
11. März 2024

Nächster Kurs:
11. März 2024
Lehrgang Heimhilfe
Aufgabe der Heimhelferinnen und Heimhelfer ist die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersstufen, die durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen
Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung im Beisein einer Kommission ist man berechtigt die Berufsbezeichnung „Heimhelferin“, „Heimhelfer“ nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz zu führen.
Voraussetzungen für die Zulassung:
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Mindestalter 18 Jahre
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Positiver Abschluss 9. Schulstufe
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Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutschkursnachweis ab B1)
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Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn
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Gesundheitliche Eignung lt. Ärztlichen Attest
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Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
Ausbildungsinhalte:
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Dokumentation
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Ethik und Berufskunde
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Erste Hilfe
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Grundzüge der angewandten Hygiene
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Grundpflege und Beobachtung
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Grundzüge der Pharmakologie
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Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde
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Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation
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Haushaltsführung
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Grundzüge der Gerontologie
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
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Grundzüge der sozialen Sicherheit
Lehrgang Heimhilfe
Nächster Kurs:
Ausbildungsort:
Caritas Breitenfurt, Haus St. Bernadette
Hauptstraße 128, 2384 Breitenfurth
Kosten und Förderungen:
€ 1.900,– (inkl. aller Gebühren)
Richtlinie Förderungen der beruflichen Weiterbildung
Förderung durch das Land NÖ
11. März 2024
Anmeldung zum Lehrgang


Nächster Kurs:
11. März 2024
Lehrgang Unterstützung bei der Basisversorgung
Durch das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ soll ein pflegerisches Grundwissen vermittelt werden, welches die Einräumung von einzelnen Befugnissen rechtfertigt, die derzeit nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind (BGBI. II Nr. 93/20016)
Voraussetzungen für die Zulassung:
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Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind, oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufgabe die ganzheitliche Betreuung der behinderten Menschen ist, in einer Gruppe von höchstens zwölf behinderten Menschen betreuen… (ww.ris.bka.gv.at-3a GuKG)
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Eine Vorlage eines aufrechten Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber einer Behindertenbetreuungseinrichtung, die behördlich bewilligt ist und der behördlichen Aufsicht unterliegt, muss zum Aufnahmezeitpunkt vorgelegt werden.
Praktikum:
In einer (teil-)stationären Betreuungseinrichtung.
Wir unterstützen sie bei der Wahl des Praktikums.
Aktuelle Blogbeiträge

Warum SBAW?
Die Sozialberufeakademie Wienerwald (SBAW) ist seit 2017 die Anlaufstelle, für eine nachhaltige und qualitativ zeitgemäße Ausbildung im Bereich der Sozialbetreuung.
Unser Anliegen ist es, Menschen bei ihrer beruflichen Ausbildung zu unterstützen und ihnen den Weg für Weiterentwicklung zu ebnen.
Wir sind stolz darauf, wie viele Absolvent:innen bereits bewiesen haben, dass sie die Basis ihres erlangten Wissens für ihre persönliche Entwicklung erfolgreich anzuwenden wissen. Sie alle haben trotz herausfordernder Zeiten ihre Liebe zum Beruf nicht verloren und geben jeden Tag ihr Bestes, um die Versorgung bedürftiger Menschen zu gewährleisten.
Wir wollen jeden einzelnen dazu ermuntern sich zu entwickeln und einen lebenslangen Lernprozess einzuleiten. Oder anders ausgedrückt: „Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information“
-Albert Einstein
Wir freuen uns auf Sie.