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Ausbildung zur Heimhilfe

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Nächster Kursstart:

Kosten:

7. Oktober 2024

1900,00

Ausbildungsstandort:

Caritas Breitenfurt, Haus St. Bernadette

Heimhilfeausbildung

In einer Zeit der stetig wachsenden älteren Generation von Menschen ist der Ruf nach einer professionellen Unterstützung laut geworden.  Der Beruf der Heimhilfe kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um diese Versorgungslücke kleiner werden zu lassen.

Zielgruppe:

  • Interessierte an sozialer Arbeit

  • Soziale Kompetenz

  • Interesse an Weiterbildung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Positiver Abschluss 9. Schulstufe

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutschkursnachweis ab B1)

  • Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsbeginn

  • Gesundheitliche Eignung lt. Ärztlichen Attest

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis

Ausbildungsinhalte (200 Stunden)

  • Dokumentation

  • Ethik und Berufskunde

  • Erste Hilfe

  • Grundzüge der angewandten Hygiene

  • Grundpflege und Beobachtung

  • Grundzüge der Pharmakologie

  • Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

  • Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

  • Haushaltsführung

  • Grundzüge der Gerontologie

  • Kommunikation und Konfliktbewältigung

  • Grundzüge der sozialen Sicherheit

Praktika (200 Stunden)

Wir planen mit ihnen gemeinsam ihren Praktikumseinsatz

  • 80 Stunden in einer (teil-)stationären Einrichtung

  • 120 Stunden bei einem ambulanten Anbieter im häuslichen Einsatzbereich

Abschluss:

Nach erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung im Beisein einer Kommission ist man berechtigt die Berufsbezeichnung „Heimhelferin“, „Heimhelfer“ nach dem NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz zu führen.

Kosten und Förderungen:

€ 1900,– (inkl. aller Gebühren)

Richtlinie Förderungen der beruflichen Weiterbildung

Förderung durch das Land NÖ 


Durch die Absolvierung der Ausbildung werden keinerlei  Befugnisse eingeräumt,  die aktuell nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausschließlich  Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.

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