
Durch das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ soll Angehörigen dieser Sozialbetreuungsberufe ein pflegerisches Grundwissen vermittelt werden. Und zwar, dass die Einräumung von einzelnen Befugnissen rechtfertigt, die derzeit nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz den Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorbehalten sind.
Einführung
Theorie: 100 Stunden
Praxis: 40 Stunden
Kosten: € 850 inklusive gebundene Unterrichtsunterlagne, exklusive Prüfungsgebühr
Abschluss: Kommissionelle Abschlussprüfung
Ausbildungsschwerpunkt: Aktivierung im Alltag und Transkulturelle Kompetenz
Für wen geeignet?
- Fach-Sozialbetreuerinnen/Fach-Sozialbetreuer
- Diplom-Sozialbetreuerinnen/Diplom-Sozialbetreuer in der Ausbildungsrichtung Behindertenbegleitung
- Heimhelferinnen/Heimhelfer
- Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnis zu Trägern von Einrichtungen der Behindertenbetreuung, die behördlich bewilligt sind oder der behördlichen Aufsicht unterliegen, behinderte Menschen in multiprofessionellen Teams, deren Aufsicht die ganzheitliche Begleitung und Betreuung der behinderten Menschen ist, betreuen.
- Studierende einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf deren Studienvorschriften
ein Pflegepraktikum vorsehen.
Voraussetzungen
– Mindestalter 18 Jahre
– Strafregisterauszug
– Körperliche und geistige Eignung (Ärztliche Bescheinigung)
– Mindestens 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
– Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
– Lernbereitschaft
– (Anträge auf Bildungsförderungen werden durch die Kursleitung vor Kursstart weitergeleitet)
Förderungen
Förderungen sind individuell durch das AMS möglich!
Inhalt
– Sich Pflegen (20 UE)
– Essen und Trinken (15 UE)
– Ausscheiden (20 UE)
– Sich Kleiden (5 UE)
– Sich Bewegen (20 UE)
– Medikamentenlehre (20 UE) (Inhalte konform mit der Pflegehilfe Ausbildung -exkl. der Insulininjektionen)